Reisebüro

Reisebüro

Der Kunde schließt mit dem Reisebüro einen so genannten Geschäftsbesorgungsvertrag.

Gegen das Reisebüro bestehen ggf. Ansprüche bei falscher Beratung oder bei Weiterleitung des Reisepreises ohne Sicherungsschein.

Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Reisenden aushändigt.

Lassen Sie sich bei Problemen mit einem Reisebüro unbedingt (rechtzeitig) anwaltlich beraten, da das Reisebüro unter Umständen wie ein Reiseveranstalter haftet, wenn bspw. katalogmäßig Reisen zusammengestellt und beworben werden.

In diesem Falle müssen die für bei Ansprüchen gegen Reiseveranstalter gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beachtet werden.